Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5098
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 5098 entspricht mit einer Punktzahl von 260 einem Wert von 15,15 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 27,28 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 37,89 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 15,15 €
Schwellenwert: 27,28 €
Höchstwert: 37,89 €
Einfachsatz: 15,15 €
Schwellenwert: 27,28 €
Höchstwert: 37,89 €
Die GOÄ-Ziffer 5098 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 37,89 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5098 gehört zum GOÄ-Abschnitt O.