GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5098

GOÄ 5098: Nasennebenhöhlen – gegebenenfalls auch in mehreren Ebenen –

Abschnitt: O

Punktzahl:

260

Einfachsatz:

1,0
15,15 €

Regelhöchstsatz:

1,8
27,28 €

Höchstsatz:

2,5
37,89 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5098

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 5098 entspricht mit einer Punktzahl von 260 einem Wert von 15,15 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 27,28 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 37,89 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 15,15 €
Schwellenwert: 27,28 €
Höchstwert: 37,89 €
Die GOÄ-Ziffer 5098 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 37,89 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5098 gehört zum GOÄ-Abschnitt O.

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