GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5095

GOÄ 5095: Schädelteile in Spezialprojektionen, je Teil

Abschnitt: O

Punktzahl:

200

Einfachsatz:

1,0
11,66 €

Regelhöchstsatz:

1,8
20,98 €

Höchstsatz:

2,5
29,14 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5095

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 5095 entspricht mit einer Punktzahl von 200 einem Wert von 11,66 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 20,98 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 29,14 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 11,66 €
Schwellenwert: 20,98 €
Höchstwert: 29,14 €
Die GOÄ-Ziffer 5095 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 29,14 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5095 gehört zum GOÄ-Abschnitt O.

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