Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5101
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 5101 entspricht mit einer Punktzahl von 160 einem Wert von 9,33 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 16,79 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 23,31 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 9,33 €
Schwellenwert: 16,79 €
Höchstwert: 23,31 €
Einfachsatz: 9,33 €
Schwellenwert: 16,79 €
Höchstwert: 23,31 €
Die GOÄ-Ziffer 5101 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 23,31 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5101 gehört zum GOÄ-Abschnitt O.