GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5011

GOÄ 5011: Finger oder Zehen: ergänzende Ebene(n)

Abschnitt: O

Punktzahl:

60

Einfachsatz:

1,0
3,50 €

Regelhöchstsatz:

1,8
6,30 €

Höchstsatz:

2,5
8,74 €
Ausschlussziffern: GOÄ 5020, GOÄ 5035, GOÄ 5110, GOÄ 5111

Werden mehrere Finger oder Zehen mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt. so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5010 und 5011 nur einmal und nicht je aufgenommenem Finger oder Zehen berechnet werden.

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