Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5010
Einfachsatz: 10,49 €
Schwellenwert: 18,89 €
Höchstwert: 26,23 €
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Werden mehrere Finger oder Zehen mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt. so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5010 und 5011 nur einmal und nicht je aufgenommenem Finger oder Zehen berechnet werden.
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