Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5021
Einfachsatz: 4,66 €
Schwellenwert: 8,39 €
Höchstwert: 11,66 €
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Werden mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt. so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5020 und 5021 nur einmal und nicht je aufgenommenem Skeletteil berechnet werden.
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