Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 62: Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Wird die Leistung nach Nummer 62 berechnet, kann der assistierende Arzt die Leistung nach Nummer 61 nicht berechnen.
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