Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 62
Einfachsatz: 8,74 €
Schwellenwert: 20,11 €
Höchstwert: 30,60 €
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Wird die Leistung nach Nummer 62 berechnet, kann der assistierende Arzt die Leistung nach Nummer 61 nicht berechnen.
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