GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 62

GOÄ 62: Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde

Abschnitt: B

Punktzahl:

150

Einfachsatz:

1,0
8,74 €

Regelhöchstsatz:

2,3
20,11 €

Höchstsatz:

3,5
30,60 €
Ausschlussziffern: GOÄ 61, GOÄ 435

Wird die Leistung nach Nummer 62 berechnet, kann der assistierende Arzt die Leistung nach Nummer 61 nicht berechnen.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 62

Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 62 ist zum jeweiligen Wert gemäß folgender Steigerungsliste möglich. Der Einfachsatz entspricht anhand der Punktzahl von 150 einem Wert von 8,74 €. Dieser Wert lässt sich zu einem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 auf 20,11 € steigern. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 30,60 € Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 8,74 €
Schwellenwert: 20,11 €
Höchstwert: 30,60 €
Die GOÄ-Ziffer 62 gehört zum GOÄ-Abschnitt: B

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