Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4815
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4815 entspricht mit einer Punktzahl von 350 einem Wert von 20,40 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 46,92 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 71,40 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 20,40 €
Schwellenwert: 46,92 €
Höchstwert: 71,40 €
Einfachsatz: 20,40 €
Schwellenwert: 46,92 €
Höchstwert: 71,40 €
Die GOÄ-Ziffer 4815 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 71,40 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4815 gehört zum GOÄ-Abschnitt N.