GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 4852

GOÄ 4852: Zytologische Untersuchung von z.B. Punktaten, Sputum, Sekreten, Spülflüssigkeiten mit besonderen Aufbereitungsverfahren – gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -, je Untersuchungsmaterial

Abschnitt: N

Punktzahl:

174

Einfachsatz:

1,0
10,14 €

Regelhöchstsatz:

1,8
18,26 €

Höchstsatz:

2,5
25,35 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4852

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4852 entspricht mit einer Punktzahl von 174 einem Wert von 10,14 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 18,26 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 25,35 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 10,14 €
Schwellenwert: 18,26 €
Höchstwert: 25,35 €
Die GOÄ-Ziffer 4852 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 25,35 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4852 gehört zum GOÄ-Abschnitt N.

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