GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 4716

GOÄ 4716: Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf aufwendigeren Nährmedien (z.B. Antibiotika-, Wuchsstoffzusatz), je Nährmedium

Abschnitt: M

Punktzahl:

120

Einfachsatz:

1,0
6,99 €

Regelhöchstsatz:

1,15
8,04 €

Höchstsatz:

1,3
9,09 €
Ausschlussziffern:

Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4716 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4716

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4716 entspricht mit einer Punktzahl von 120 einem Wert von 6,99 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 8,04 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 9,09 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 6,99 €
Schwellenwert: 8,04 €
Höchstwert: 9,09 €
Die GOÄ-Ziffer 4716 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 9,09 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4716 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.

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