Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 4716: Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf aufwendigeren Nährmedien (z.B. Antibiotika-, Wuchsstoffzusatz), je Nährmedium
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4716 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
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