GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 4715

GOÄ 4715: Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch Anoder Weiterzüchtung auf einfachen Nährmedien (z.B. Sabouraud-Agar), je Nährmedium

Abschnitt: M

Punktzahl:

100

Einfachsatz:

1,0
5,83 €

Regelhöchstsatz:

1,15
6,70 €

Höchstsatz:

1,3
7,58 €
Ausschlussziffern:

Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4715 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4715

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4715 entspricht mit einer Punktzahl von 100 einem Wert von 5,83 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 6,70 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 7,58 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 5,83 €
Schwellenwert: 6,70 €
Höchstwert: 7,58 €
Die GOÄ-Ziffer 4715 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 7,58 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4715 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.

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