Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4612
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4612 entspricht mit einer Punktzahl von 50 einem Wert von 2,91 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 3,35 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 3,79 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 2,91 €
Schwellenwert: 3,35 €
Höchstwert: 3,79 €
Einfachsatz: 2,91 €
Schwellenwert: 3,35 €
Höchstwert: 3,79 €
Die GOÄ-Ziffer 4612 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 3,79 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4612 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.