Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4611
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4611 entspricht mit einer Punktzahl von 30 einem Wert von 1,75 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 2,01 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 2,27 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 1,75 €
Schwellenwert: 2,01 €
Höchstwert: 2,27 €
Einfachsatz: 1,75 €
Schwellenwert: 2,01 €
Höchstwert: 2,27 €
Die GOÄ-Ziffer 4611 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 2,27 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4611 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.