Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2702
GOÄ 2702: Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten -, je Kiefer
Abschnitt: L
Punktzahl:
300
Einfachsatz:
1,0
17,49 €
Regelhöchstsatz:
2,3
40,22 €
Höchstsatz:
3,5
61,20 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2702
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2702 entspricht mit einer Punktzahl von 300 einem Wert von 17,49 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 40,22 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 61,20 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 17,49 €
Schwellenwert: 40,22 €
Höchstwert: 61,20 €
Einfachsatz: 17,49 €
Schwellenwert: 40,22 €
Höchstwert: 61,20 €
Die GOÄ-Ziffer 2702 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 61,20 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2702 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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