GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 2701

GOÄ 2701: Anlegen von extraoralen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen, einer Verbands- oder Verschlußplatte, Pelotte oder dergleichen – im Zusammenhang mit plastischen Operationen oder zur Verhütung oder Behandlung von Narbenkontrakturen –

Abschnitt: L

Punktzahl:

1.800

Einfachsatz:

1,0
104,92 €

Regelhöchstsatz:

2,3
241,31 €

Höchstsatz:

3,5
367,21 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2701

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2701 entspricht mit einer Punktzahl von 1.800 einem Wert von 104,92 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 241,31 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 367,21 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 104,92 €
Schwellenwert: 241,31 €
Höchstwert: 367,21 €
Die GOÄ-Ziffer 2701 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 367,21 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2701 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.

Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen

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