Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2697
GOÄ 2697: Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
Abschnitt: L
Punktzahl:
350
Einfachsatz:
1,0
20,40 €
Regelhöchstsatz:
2,3
46,92 €
Höchstsatz:
3,5
71,40 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2697
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2697 entspricht mit einer Punktzahl von 350 einem Wert von 20,40 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 46,92 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 71,40 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 20,40 €
Schwellenwert: 46,92 €
Höchstwert: 71,40 €
Einfachsatz: 20,40 €
Schwellenwert: 46,92 €
Höchstwert: 71,40 €
Die GOÄ-Ziffer 2697 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 71,40 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2697 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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