Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2696
GOÄ 2696: Drahtumschlingung des Unterkiefers oder orofaziale Drahtaufhängung, auch beidseitig
Abschnitt: L
Punktzahl:
500
Einfachsatz:
1,0
29,14 €
Regelhöchstsatz:
2,3
67,03 €
Höchstsatz:
3,5
102,00 €
Ausschlussziffern:
Wir freuen uns über Ihr Feedback
Feedback senden
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2696
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2696 entspricht mit einer Punktzahl von 500 einem Wert von 29,14 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 67,03 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 102,00 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 29,14 €
Schwellenwert: 67,03 €
Höchstwert: 102,00 €
Einfachsatz: 29,14 €
Schwellenwert: 67,03 €
Höchstwert: 102,00 €
Die GOÄ-Ziffer 2696 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 102,00 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2696 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
Kostenloser Abrechnungsstellen-Vergleich
Jetzt in unserem Abrechnungsstellen-Vergleich die passende Abrechnungsstelle finden.
Kostenfrei und unverbindlich für Ärzte, Zahnärzte, MVZ und Chefärzte.
Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen