Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1808
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1808 entspricht mit einer Punktzahl von 4.800 einem Wert von 279,78 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 643,49 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 979,23 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 279,78 €
Schwellenwert: 643,49 €
Höchstwert: 979,23 €
Einfachsatz: 279,78 €
Schwellenwert: 643,49 €
Höchstwert: 979,23 €
Die GOÄ-Ziffer 1808 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 979,23 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1808 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.