Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1807
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1807 entspricht mit einer Punktzahl von 4.070 einem Wert von 237,23 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 545,63 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 830,30 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 237,23 €
Schwellenwert: 545,63 €
Höchstwert: 830,30 €
Einfachsatz: 237,23 €
Schwellenwert: 545,63 €
Höchstwert: 830,30 €
Die GOÄ-Ziffer 1807 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 830,30 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1807 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.