GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 1789

GOÄ 1789: Chromozystoskopie – einschließlich intravenöser Injektion –

Abschnitt: K

Punktzahl:

325

Einfachsatz:

1,0
18,94 €

Regelhöchstsatz:

2,3
43,57 €

Höchstsatz:

3,5
66,30 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1789

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1789 entspricht mit einer Punktzahl von 325 einem Wert von 18,94 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 43,57 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 66,30 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 18,94 €
Schwellenwert: 43,57 €
Höchstwert: 66,30 €
Die GOÄ-Ziffer 1789 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 66,30 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1789 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.

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