GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 1802

GOÄ 1802: Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z.B. Koagulation kleiner Geschwülste und/oder Blutungsherde und/oder Fremdkörperentfernung) unter endoskopischer Kontrolle – auch einschließlich Probeexzision –

Abschnitt: K

Punktzahl:

739

Einfachsatz:

1,0
43,07 €

Regelhöchstsatz:

2,3
99,07 €

Höchstsatz:

3,5
150,76 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1802

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1802 entspricht mit einer Punktzahl von 739 einem Wert von 43,07 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 99,07 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 150,76 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 43,07 €
Schwellenwert: 99,07 €
Höchstwert: 150,76 €
Die GOÄ-Ziffer 1802 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 150,76 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1802 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.

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