Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1775
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1775 entspricht mit einer Punktzahl von 45 einem Wert von 2,62 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 6,03 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 9,18 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 2,62 €
Schwellenwert: 6,03 €
Höchstwert: 9,18 €
Einfachsatz: 2,62 €
Schwellenwert: 6,03 €
Höchstwert: 9,18 €
Die GOÄ-Ziffer 1775 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 9,18 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1775 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.