Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1776
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1776 entspricht mit einer Punktzahl von 370 einem Wert von 21,57 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 49,60 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 75,48 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 21,57 €
Schwellenwert: 49,60 €
Höchstwert: 75,48 €
Einfachsatz: 21,57 €
Schwellenwert: 49,60 €
Höchstwert: 75,48 €
Die GOÄ-Ziffer 1776 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 75,48 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1776 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.