GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 1776

GOÄ 1776: Eröffnung eines Prostataabszesses vom Damm aus

Abschnitt: K

Punktzahl:

370

Einfachsatz:

1,0
21,57 €

Regelhöchstsatz:

2,3
49,60 €

Höchstsatz:

3,5
75,48 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1776

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1776 entspricht mit einer Punktzahl von 370 einem Wert von 21,57 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 49,60 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 75,48 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 21,57 €
Schwellenwert: 49,60 €
Höchstwert: 75,48 €
Die GOÄ-Ziffer 1776 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 75,48 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1776 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.

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