GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 1406

GOÄ 1406: Kinderaudiometrie (in der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) zur Ermittlung des Schwellengehörs (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von bedingten und/oder Orientierungsreflexen – gegebenenfalls einschließlich überschwelliger audiometrischer Untersuchung und Messungen zur Hörgeräteanpassung –

Abschnitt: J

Punktzahl:

182

Einfachsatz:

1,0
10,61 €

Regelhöchstsatz:

1,8
19,09 €

Höchstsatz:

2,5
26,52 €
Ausschlussziffern: GOÄ 1400, GOÄ 1401, GOÄ 1403, GOÄ 1404

Neben der Leistung nach Nummer 1406 sind die Leistungen nach den Nummern 1400, 1401, 1403 und 1404 nicht berechnungsfähig.

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