GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 1404

GOÄ 1404: Sprachaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig, (Ermittlung des Hörverlustes für Sprache und des Diskriminationsverlustes nach DIN-Norm, getrennt für das rechte und linke Ohr über Kopfhörer, erforderlichenfalls auch über Knochenleitung, gegebenenfalls einschließlich Prüfung des beidohrigen Satzverständnisses über Lautsprecher)

Abschnitt: J

Punktzahl:

158

Einfachsatz:

1,0
9,21 €

Regelhöchstsatz:

1,8
16,58 €

Höchstsatz:

2,5
23,02 €
Ausschlussziffern: GOÄ 1400, GOÄ 1401, GOÄ 1406

Neben den Leistungen nach den Nummern 1403 und 1404 sind die Leistungen nach den Nummern 1400 und 1401 nicht berechnungsfähig.

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