Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
Psychotherapeutische Sprechstunde – über die Durchführung der Psychotherapie mit dem Ziel der Abklärung des Vorliegens einer krankheitswertigen Störung, je vollendete 25 Minuten, analog Nr. 812 GOÄ
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
ggf. einschließlich
- orientierende, diagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung
- differentialdiagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung
- Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlungen über die weitere Behandlung
- psychotherapeutische Intervention
- Hinweise zu weiteren Hilfemöglichkeiten
Die Leistung ist höchstens sechsmal im Jahr, bei Kindern und Jugendlichen sowie Patienten mit einer geistigen Behinderung höchstens zehnmal berechnungsfähig.
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