Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 5377: Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion –
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Der Zuschlag nach Nummer 5377 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
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