Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 5375: Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Die Leistung nach Nummer 5375 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5371 und 5372 nicht berechnungsfähig.
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