GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 4870

GOÄ 4870: Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf X-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme –

Abschnitt: N

Punktzahl:

273

Einfachsatz:

1,0
15,91 €

Regelhöchstsatz:

1,8
28,64 €

Höchstsatz:

2,5
39,78 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4870

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4870 entspricht mit einer Punktzahl von 273 einem Wert von 15,91 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 28,64 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 39,78 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 15,91 €
Schwellenwert: 28,64 €
Höchstwert: 39,78 €
Die GOÄ-Ziffer 4870 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 39,78 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4870 gehört zum GOÄ-Abschnitt N.

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