GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 4780

GOÄ 4780: Isolierung von Nukleinsäuren

Abschnitt: M

Punktzahl:

900

Einfachsatz:

1,0
52,46 €

Regelhöchstsatz:

1,15
60,33 €

Höchstsatz:

1,3
68,20 €
Ausschlussziffern:

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Feedback
Wähle eine Option
Betroffene Ziffer
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Text
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4780

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4780 entspricht mit einer Punktzahl von 900 einem Wert von 52,46 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 60,33 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 68,20 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 52,46 €
Schwellenwert: 60,33 €
Höchstwert: 68,20 €
Die GOÄ-Ziffer 4780 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 68,20 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4780 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.

Kostenloser Abrechnungsstellen-Vergleich

Jetzt in unserem Abrechnungsstellen-Vergleich die passende Abrechnungsstelle finden.
Kostenfrei und unverbindlich für Ärzte, Zahnärzte, MVZ und Chefärzte.

Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen