Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4759
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4759 entspricht mit einer Punktzahl von 250 einem Wert von 14,57 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 16,76 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 18,94 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 14,57 €
Schwellenwert: 16,76 €
Höchstwert: 18,94 €
Einfachsatz: 14,57 €
Schwellenwert: 16,76 €
Höchstwert: 18,94 €
Die GOÄ-Ziffer 4759 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 18,94 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4759 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.