GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 4671

GOÄ 4671: Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren nach Anzüchtung, je Untersuchung

Abschnitt: M

Punktzahl:

3.180

Einfachsatz:

1,0
185,35 €

Regelhöchstsatz:

1,15
213,16 €

Höchstsatz:

1,3
240,96 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4671

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4671 entspricht mit einer Punktzahl von 3.180 einem Wert von 185,35 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 213,16 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 240,96 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 185,35 €
Schwellenwert: 213,16 €
Höchstwert: 240,96 €
Die GOÄ-Ziffer 4671 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 240,96 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4671 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.

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