Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4550
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4550 entspricht mit einer Punktzahl von 330 einem Wert von 19,23 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 22,12 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 25,01 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 19,23 €
Schwellenwert: 22,12 €
Höchstwert: 25,01 €
Einfachsatz: 19,23 €
Schwellenwert: 22,12 €
Höchstwert: 25,01 €
Die GOÄ-Ziffer 4550 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 25,01 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4550 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.