GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 4539

GOÄ 4539: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch besonders aufwendige Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien (z.B. Campylobacter-, Legionellen-, Mycoplasmen-, Clostridium difficile-Agar), je Nährmedium

Abschnitt: M

Punktzahl:

250

Einfachsatz:

1,0
14,57 €

Regelhöchstsatz:

1,15
16,76 €

Höchstsatz:

1,3
18,94 €
Ausschlussziffern:

Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4539 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4539

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4539 entspricht mit einer Punktzahl von 250 einem Wert von 14,57 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 16,76 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 18,94 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 14,57 €
Schwellenwert: 16,76 €
Höchstwert: 18,94 €
Die GOÄ-Ziffer 4539 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 18,94 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4539 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.

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