Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4530
Einfachsatz: 4,66 €
Schwellenwert: 5,36 €
Höchstwert: 6,06 €
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4530 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
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