GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 4530

GOÄ 4530: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium

Abschnitt: M

Punktzahl:

80

Einfachsatz:

1,0
4,66 €

Regelhöchstsatz:

1,15
5,36 €

Höchstsatz:

1,3
6,06 €
Ausschlussziffern:

Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4530 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4530

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4530 entspricht mit einer Punktzahl von 80 einem Wert von 4,66 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 5,36 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 6,06 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 4,66 €
Schwellenwert: 5,36 €
Höchstwert: 6,06 €
Die GOÄ-Ziffer 4530 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 6,06 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4530 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.

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