Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 4518: Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum
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Einfachsatz:
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Höchstsatz:
Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4518 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
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