Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 430: Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Die Leistung nach Nummer 430 ist auch bei mehrfacher Verabfolgung von Stromstößen in engem zeitlichen Zusammenhang zur Erreichung der Defibrillation nur einmal berechnungsfähig.
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