Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 3151
GOÄ 3151: Operative Einbringung eines Tubus in Ösophagus und/oder Magen als Notoperation
Abschnitt: L
Punktzahl:
2.700
Einfachsatz:
1,0
157,38 €
Regelhöchstsatz:
2,3
361,96 €
Höchstsatz:
3,5
550,81 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3151
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 3151 entspricht mit einer Punktzahl von 2.700 einem Wert von 157,38 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 361,96 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 550,81 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 157,38 €
Schwellenwert: 361,96 €
Höchstwert: 550,81 €
Einfachsatz: 157,38 €
Schwellenwert: 361,96 €
Höchstwert: 550,81 €
Die GOÄ-Ziffer 3151 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 550,81 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 3151 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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