Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 3097
GOÄ 3097: Schrittmacher-Korrektureingriff – auch Implantation von myokardialen Elektroden –
Abschnitt: L
Punktzahl:
2.770
Einfachsatz:
1,0
161,46 €
Regelhöchstsatz:
2,3
371,35 €
Höchstsatz:
3,5
565,10 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3097
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 3097 entspricht mit einer Punktzahl von 2.770 einem Wert von 161,46 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 371,35 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 565,10 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 161,46 €
Schwellenwert: 371,35 €
Höchstwert: 565,10 €
Einfachsatz: 161,46 €
Schwellenwert: 371,35 €
Höchstwert: 565,10 €
Die GOÄ-Ziffer 3097 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 565,10 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 3097 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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