Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2996
GOÄ 2996: Lungensegmentresektion(en)
Abschnitt: L
Punktzahl:
4.000
Einfachsatz:
1,0
233,15 €
Regelhöchstsatz:
2,3
536,24 €
Höchstsatz:
3,5
816,02 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2996
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2996 entspricht mit einer Punktzahl von 4.000 einem Wert von 233,15 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 536,24 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 816,02 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 233,15 €
Schwellenwert: 536,24 €
Höchstwert: 816,02 €
Einfachsatz: 233,15 €
Schwellenwert: 536,24 €
Höchstwert: 816,02 €
Die GOÄ-Ziffer 2996 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 816,02 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2996 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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