Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2973
GOÄ 2973: Pleurektomie, einseitig, als selbständige Leistung
Abschnitt: L
Punktzahl:
2.220
Einfachsatz:
1,0
129,40 €
Regelhöchstsatz:
2,3
297,61 €
Höchstsatz:
3,5
452,89 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2973
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2973 entspricht mit einer Punktzahl von 2.220 einem Wert von 129,40 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 297,61 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 452,89 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 129,40 €
Schwellenwert: 297,61 €
Höchstwert: 452,89 €
Einfachsatz: 129,40 €
Schwellenwert: 297,61 €
Höchstwert: 452,89 €
Die GOÄ-Ziffer 2973 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 452,89 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2973 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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