Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2804
GOÄ 2804: Druckmessung(en) am freigelegten Blutgefäß
Abschnitt: L
Punktzahl:
253
Einfachsatz:
1,0
14,75 €
Regelhöchstsatz:
2,3
33,92 €
Höchstsatz:
3,5
51,61 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2804
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2804 entspricht mit einer Punktzahl von 253 einem Wert von 14,75 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 33,92 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 51,61 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 14,75 €
Schwellenwert: 33,92 €
Höchstwert: 51,61 €
Einfachsatz: 14,75 €
Schwellenwert: 33,92 €
Höchstwert: 51,61 €
Die GOÄ-Ziffer 2804 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 51,61 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2804 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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