Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2800
GOÄ 2800: Venaesectio
Abschnitt: L
Punktzahl:
275
Einfachsatz:
1,0
16,03 €
Regelhöchstsatz:
2,3
36,87 €
Höchstsatz:
3,5
56,10 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2800
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2800 entspricht mit einer Punktzahl von 275 einem Wert von 16,03 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 36,87 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 56,10 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 16,03 €
Schwellenwert: 36,87 €
Höchstwert: 56,10 €
Einfachsatz: 16,03 €
Schwellenwert: 36,87 €
Höchstwert: 56,10 €
Die GOÄ-Ziffer 2800 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 56,10 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2800 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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