Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2752
GOÄ 2752: Exstirpation eines Ductus thyreoglossus oder einer medialen Halszyste – gegebenenfalls einschließlich Teilresektion des Zungenbeins –
Abschnitt: L
Punktzahl:
1.350
Einfachsatz:
1,0
78,69 €
Regelhöchstsatz:
2,3
180,98 €
Höchstsatz:
3,5
275,41 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2752
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2752 entspricht mit einer Punktzahl von 1.350 einem Wert von 78,69 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 180,98 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 275,41 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 78,69 €
Schwellenwert: 180,98 €
Höchstwert: 275,41 €
Einfachsatz: 78,69 €
Schwellenwert: 180,98 €
Höchstwert: 275,41 €
Die GOÄ-Ziffer 2752 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 275,41 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2752 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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