Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2517
GOÄ 2517: Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn – einschließlich Wiedereinpassung des Knochendeckels –
Abschnitt: L
Punktzahl:
2.250
Einfachsatz:
1,0
131,15 €
Regelhöchstsatz:
2,3
301,64 €
Höchstsatz:
3,5
459,01 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2517
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2517 entspricht mit einer Punktzahl von 2.250 einem Wert von 131,15 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 301,64 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 459,01 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 131,15 €
Schwellenwert: 301,64 €
Höchstwert: 459,01 €
Einfachsatz: 131,15 €
Schwellenwert: 301,64 €
Höchstwert: 459,01 €
Die GOÄ-Ziffer 2517 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 459,01 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2517 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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