Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2501
GOÄ 2501: Operation einer offenen Impressions- oder Splitterfraktur des Schädels – einschließlich Reimplantation von Knochenstücken –
Abschnitt: L
Punktzahl:
3.100
Einfachsatz:
1,0
180,69 €
Regelhöchstsatz:
2,3
415,59 €
Höchstsatz:
3,5
632,42 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2501
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2501 entspricht mit einer Punktzahl von 3.100 einem Wert von 180,69 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 415,59 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 632,42 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 180,69 €
Schwellenwert: 415,59 €
Höchstwert: 632,42 €
Einfachsatz: 180,69 €
Schwellenwert: 415,59 €
Höchstwert: 632,42 €
Die GOÄ-Ziffer 2501 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 632,42 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2501 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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