GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 1845

GOÄ 1845: Implantation einer Niere

Abschnitt: K

Punktzahl:

4.990

Einfachsatz:

1,0
290,85 €

Regelhöchstsatz:

2,3
668,96 €

Höchstsatz:

3,5
1.017,99 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1845

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1845 entspricht mit einer Punktzahl von 4.990 einem Wert von 290,85 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 668,96 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 1.017,99 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 290,85 €
Schwellenwert: 668,96 €
Höchstwert: 1.017,99 €
Die GOÄ-Ziffer 1845 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 1.017,99 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1845 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.

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