GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 1473

GOÄ 1473: Plastische Rekonstruktion der Stirnhöhlenvorderwand, auch in mehreren Sitzungen

Abschnitt: J

Punktzahl:

2.220

Einfachsatz:

1,0
129,40 €

Regelhöchstsatz:

2,3
297,61 €

Höchstsatz:

3,5
452,89 €
Ausschlussziffern:

Neben der Leistung nach Nummer 1473 ist die Nummer 1485 nicht berechnungsfähig.

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