GOZ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ-Ziffer: 5040

GOZ 5040: Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teleskopkrone, auch Konuskrone

Abschnitt: F

Punktzahl:

2.605

Einfachsatz:

1,0
146,51 €

Regelhöchstsatz:

2,3
336,97 €

Höchstsatz:

3,5
512,79 €
Ausschlussziffern: GOZ 5080

Die Leistung nach der Nummer 5040 ist neben der Leistung nach der Nummer 5080 nicht berechnungsfähig.
Durch die Leistungen nach den Nummern 5000 bis 5040 sind folgende zahnärztliche Leistungen abgegolten: Präparieren des Zahnes oder Implantats, Relationsbestimmung, Abformungen, Einproben, provisorisches Eingliedern, festes Einfügen der Krone, der Einlagefüllung, der Teilkrone o.a., Nachkontrolle und Korrekturen.
Die Leistungen nach den Nummern 5000 und 5030 umfassen auch die Verschraubung und Abdeckung mit Füllungsmaterial. Zu den Leistungen nach den Nummern 5000 bis 5040 gehören Brücken- oder Prothesenanker mit Verbindungselementen jeder Ausführung.
Die Leistungen nach den Nummern 5010 und 5020 sind im Zusammenhang mit Implantaten nicht berechnungsfähig. Zu den Kronen nach den Nummern 5000 bis 5040 gehören Kronen (Voll-, Teil- und Teleskopkronen, sowie Wurzelstiftkappen) jeder zahntechnischen Ausführung.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Feedback
Wähle eine Option
Betroffene Ziffer
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
E-Mail
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Text
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
19 - 12 = ?
Bitte geben Sie das Ergebnis ein, um fortzufahren

Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen

Jetzt ohne Risiko beim Abrechnungsstellen-Vergleich anfragen

Zeit sparen
Zeit sparen

Mit einer Anfrage auf abrechnungsstelle.com zahlreiche Angebote erhalten

Keine Kosten
Keine Kosten

Der Abrechnungsstellen-Vergleich ist für Leistungserbringer gänzlich kostenfrei

Keine Verpflichtung
Keine Verpflichtung

Ihre Anfrage ist unverbindlich und verpflichtet nicht zum Vertragsabschluss

Jetzt kostenlos Abrechnungsstellen vergleichen

Probieren Sie den Vergleichsrechner jetzt unverbindlich aus und lassen sich passende Tarife anzeigen.

Lupe