GOZ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ-Ziffer: 5080

GOZ 5080: Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement

Abschnitt: F

Punktzahl:

230

Einfachsatz:

1,0
12,94 €

Regelhöchstsatz:

2,3
29,75 €

Höchstsatz:

3,5
45,27 €
Ausschlussziffern: GOZ 5040

Matrize und Patrize gelten als ein Verbindungselement.
Die Leistung nach der Nummer 5080 ist neben der Leistung nach der Nummer 5040 nicht berechnungsfähig.

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